Ob Motorrad, Auto, Anhänger, Taxi oder Kontrollfahrt, wir bringen Sie sicher ans Ziel.
Wir bieten Ihnen eine vollständige Fahrausbildung in den Kategorien A (Motorrad), B (Auto), BPT (Taxi) und BE (Auto mit Anhänger) sowie individuell abgestimmte Kontrollfahrten.
In unseren Fahrstunden erhalten Sie nicht nur das notwendige Wissen für die jeweilige Prüfung, sondern auch wertvolle praktische Erfahrung, um Ihre Fähigkeiten im Strassenverkehr zu verbessern, Ihr Selbstvertrauen am Steuer zu stärken und sich optimal auf Ihre Fahrprüfung vorzubereiten, egal ob Sie Fahranfänger sind, eine neue Kategorie erwerben oder Ihre bestehenden Kenntnisse auffrischen möchten.
All-Inklusiv-Angebot
Wir bieten ein umfassendes All-inclusive-Angebot, das alle Aspekte der Fahrausbildung abdeckt.
Individuelle Einzelangebote
Zudem haben wir individuelle Einzelangebote, die speziell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Einzel Preise - Lektion 45 min. | Gebühren | Extras | |
Admin & Versicherungsgebühr | - | CHF 120.- | einmalig / 2 Jahre Gültig |
Probelektion Kat. B | CHF 50 .- | keine | Unverbindliche Probelektion |
Einzellektion Kat. A | CHF 105.- | exkl. | - |
Einzellektion Kat. B | CHF 95.- | exkl. | - |
Einzellektion Kontrollfahrten & TAXI | CHF 100.- | exkl. | - |
Einzellektion Kat. BE | CHF 120.- | exkl. | CHF 100.- / mit eigener Kombination |
Prüfungssimmulation | CHF 100.- | keine | auf wunsch / Lektion 50 min. |
Der Weg zum Führerausweis
Nothelfer
Du machst den Nothelfer-Kurs. Die Ausbildung dauert ca. 10 Stunden. Der Nothelfer-Ausweis ist 6 Jahre gültig. Der Kurs kann schon vor dem 16. Altersjahr absolviert werden.
Sehtest
Du musst bei einem anerkannten Optiker den Sehtest machen, falls Dein letzter Sehtest älter als 2 Jahre ist.
Wenn Du schon einen Ausweis in einer anderen Kategorie hast, für den Du einen Sehtest machen musstest, dann gilt dieser Sehtest auch heute noch, sofern er nicht vor mehr als 2 Jahren gemacht wurde.
Gesuchsformular
Du brauchst:
- ein farbiges Passfoto
- den Sehtest
- Kopie von Identitätskarte bzw. Ausländerausweis
Bringe das Gesuchsformular persönlich zum Strassenverkehrsamt oder zur Einwohnerkontrolle. Nothelferausweis, schweizerische Identitätskarte bzw. Ausländerausweis jeweils im Original nicht vergessen. Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag gestellt werden.
Theorieprüfung
Wenn Du bereit bist, dann melde Dich per Internet für die Theorieprüfung
Lernfahrausweis
Du erhältst den Lernfahrausweis per Post. Der Lernfahrausweis ist 24 Monate gültig.
Verkehrskunde VKU
Muss vor der praktischen Prüfung absolviert werden und darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen, ausgenommen Inh. Kat. A, A1 oder B1.
Fahrstunden
Im Besitze des Lernfahrausweises. Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis Kat. B und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.
Praktische Prüfung
Falls Du die Praktische Prüfung nicht in Deinem Wohnkanton ablegen möchtest, kannst Du beim Strassenverkehrsamt Deines Wohnkantons ein Gesuch zum Ablegen der Führerprüfung in einem anderen Kanton einreichen.
Führerausweis
Du erhältst Deinen Führerausweis nach bestandener Püfung per Post.
WAB Kurs
Nach bestandener praktischer Prüfung musst Du innerhalb von einem Jahren den WAB-Kurs besuchen. Empfohlen ist, innerhalb von 6 Monaten.
Ausweis Umtausch
Stelle beim Strassenverkehrsamt frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum des Führerausweises auf Probe ein Gesuch um die Erteilung eines unbefristeten Führerausweises. Das Gesuchsformular bekommst Du vom WAB-Kursveranstalter.
Allgemeine Prüfungsanforderungen
- Korrekte, weitgehend automatisierte Bedienung des Fahrzeugs
- Fahrweise, die die Umwelt schont, indem sie möglichst wenig Lärm und Abgase verursacht
- Vorausschauendes Verhalten, um Gefahren früh zu erkennen und sie zu meiden
- Korrekte Benützung von Fahrbahn und Fahrstreifen
- Richtiges Verhalten beim Einfügen in den Verkehr, beim Einspuren, Abbiegen und beim Wechsel des Fahrstreifens
- Fahrweise und Geschwindigkeit sind den Verhältnissen auf der Strasse, im Verkehr und der Sicht stets angepasst
- Angemessener Abstand beim Neben- und Hintereinanderfahren
- Vorausschauendes, angemessen vorsichtiges Befahren von Verzweigungen
- Beachten der Signale und Bodenmarkierungen sowie der polizeilichen Weisungen
- Verkehrsgerechte Handhabung des Vortrittsrechts
- Richtiges Verhalten an Fussgängerstreifen sowie gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Fahrgästen
- Rücksichtnahme auf andere, besonders auf schwächere Verkehrsteilnehmer
- Korrektes und sinnvolles Überholen
- Bei besonderen Verhältnissen: bewusstes und angepasstes Fahren auf Autobahnen und –strassen
- Selbständiges Fahren nach Wegweisern
- Sichern des Fahrzeuges in Steigung und Gefälle
- Wenden mit Benützen einer Einfahrt
- Parkieren, vorwärts und rückwärts zwischen Fahrzeugen, die im rechten Winkel, schräg oder parallel zum Fahrbahnrand stehen
- Ausführen der Manöver ohne Verkehrsbehinderung; zweckmässige Korrekturen.