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FAHRZONE

FAHRZONE GMBH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Informationen der FAHRZONE GmbH.

Rechtliches


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Vertrag

  • Der Vertrag entsteht durch Anmeldung oder Buchung, mündlich, telefonisch, per SMS, WhatsApp, E-Mail, online oder persönlich.
  • Die FAHRZONE GmbH verpflichtet sich zu einer sorgfältigen, fachgerechten und zielorientierten Fahrausbildung nach Schweizer Recht.
  • Die Prüfungsvorbereitung erfolgt nach fachlicher Einschätzung des Fahrlehrers und nach dem individuellen Ausbildungsstand des Fahrschülers.
  • Das Vertragsverhältnis endet nach Abschluss der gebuchten Leistung oder nach bestandener praktischer Führerprüfung.
  • Beide Parteien können die Zusammenarbeit beenden; bereits entstandene Kosten bleiben geschuldet.

Tarife und Preise

  • Es gelten die aktuellen Preise gemäss Website, Preisliste oder individueller Vereinbarung.
  • Preisänderungen gelten für zukünftige Buchungen und neue Termine.
  • Aktionen und Rabatte gelten nur im angegebenen Zeitraum und pro Fahrschüler nur einmal.
  • Behördliche Gebühren sind nicht inbegriffen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Zahlung

  • Jede Fahrlektion ist vor Beginn zu bezahlen.
  • Akzeptierte Zahlungsmittel: Barzahlung, TWINT oder Banküberweisung.
  • Pakete müssen vor der ersten Fahrlektion vollständig bezahlt sein.
  • Offene Rechnungen müssen vor der praktischen Prüfung vollständig bezahlt sein.
  • Bei offenen Beträgen kann die FAHRZONE GmbH weitere Leistungen, Fahrzeugnutzung oder Prüfungsbegleitung verweigern oder verschieben.

Fahrlektion

  • Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten.
  • Treffpunkt ist grundsätzlich der vereinbarte Ort.
  • Der Lernfahrausweis muss bei jeder Fahrlektion mitgeführt werden.
  • Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Fahrlektion nicht durchgeführt und vollständig verrechnet.
  • Der Fahrschüler muss pünktlich, vorbereitet und fahrfähig erscheinen.

Fahrzeuge

  • Der Unterricht erfolgt grundsätzlich mit einem Fahrzeug der FAHRZONE GmbH.
  • Handschaltung oder Automatik wird nach Möglichkeit berücksichtigt.
  • Bei Wartung, Defekt, Unfall oder organisatorischen Gründen kann ein anderes geeignetes Fahrzeug eingesetzt werden.
  • Ein Fahrzeugwechsel berechtigt nicht zu einer Preisreduktion.

Fahrfähigkeit und Verhalten

  • Der Fahrschüler darf nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen.
  • Der Fahrschüler darf nicht übermüdet, krank oder fahruntauglich sein.
  • Der Fahrlehrer darf die Lektion verweigern oder abbrechen, wenn Sicherheitsbedenken bestehen.
  • Bei Verschulden des Fahrschülers wird die Fahrlektion vollständig verrechnet.
  • Anweisungen des Fahrlehrers sind jederzeit zu befolgen.

Absagen und Verschiebungen

  • Absagen oder Terminverschiebungen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen.
  • Rechtzeitige Absagen sind kostenlos.
  • Verspätete Absagen werden vollständig verrechnet.
  • Bei Krankheit kann auf die Verrechnung verzichtet werden, wenn ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird.
  • Das ärztliche Zeugnis muss den betroffenen Termin bestätigen.

Nichterscheinen und Verspätung

  • Bei Nichterscheinen wird die Fahrlektion vollständig verrechnet.
  • Der Fahrlehrer wartet maximal 10 Minuten.
  • Bei Verspätung verkürzt sich die Fahrlektion; der volle Preis bleibt geschuldet.
  • Kann die Lektion wegen Verspätung nicht sinnvoll durchgeführt werden, wird sie vollständig verrechnet.

Versicherung

  • Der Fahrschüler ist während Fahrlektionen und Prüfungen mit dem Fahrschulfahrzeug im Rahmen der bestehenden Versicherung der FAHRZONE GmbH versichert.
  • Die Versicherungsdeckung richtet sich nach den gültigen Versicherungsbedingungen.
  • Bei Einzelstunden kann eine Grundpauschale von CHF 120.– verrechnet werden.
  • Bei Paketen ist diese Grundpauschale bereits enthalten, sofern nichts anderes angegeben ist.
  • Kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz besteht bei Alkohol, Drogen, Medikamenten, Übermüdung, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Missachtung von Anweisungen.
  • In solchen Fällen haftet der Fahrschüler für Schäden, Selbstbehalte, Regressforderungen, Bussen und weitere Kosten, soweit gesetzlich zulässig.

Bussen und Schäden

  • Bussen, Gebühren und Schäden infolge Fehlverhalten des Fahrschülers trägt der Fahrschüler.
  • Dies gilt insbesondere bei Verkehrsverstössen, Missachtung von Anweisungen oder grobfahrlässigem Verhalten.

Praktische Führerprüfung

  • Die Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt grundsätzlich erst nach Empfehlung des Fahrlehrers.
  • Vor der Prüfungsanmeldung kann eine interne Probeprüfung verlangt werden.
  • Für die Prüfungsbegleitung wird die Prüfungspauschale der jeweiligen Kategorie gemäss aktueller Preisliste verrechnet.
  • Die Prüfungspauschale deckt die notwendige Vorbereitung, die Fahrzeugbereitstellung, die Anfahrt und die Begleitung zur Prüfung ab.
  • Die Pauschale gilt unabhängig von der Dauer des Prüfungsablaufs; ein zusätzlicher Zeit- oder Stundenzuschlag wird nicht verrechnet.
  • Gebühren des Strassenverkehrsamts sind separat vom Fahrschüler zu bezahlen.

Prüfung ohne Zustimmung des Fahrlehrers

  • Wer ohne Empfehlung des Fahrlehrers zur Prüfung geht, handelt auf eigenes Risiko.
  • Der Fahrschüler organisiert in diesem Fall Fahrzeug, Begleitperson, Anmeldung und Kosten selbst.
  • Die FAHRZONE GmbH ist nicht verpflichtet, Fahrzeug oder Begleitung zur Verfügung zu stellen.
  • Verpasste Vorbereitungstermine nach Prüfungsanmeldung können zur Verweigerung oder Verschiebung der Prüfungsbegleitung führen.

Dritte praktische Führerprüfung

  • Bei der dritten praktischen Führerprüfung wird ein Zuschlag von CHF 100.– verrechnet.
  • Der Zuschlag deckt Mehraufwand für Gespräch, Ausbildungsbestätigung, Abklärungen und Terminvereinbarung mit dem Strassenverkehrsamt.

Kurse

  • Kursanmeldungen sind verbindlich.
  • Die FAHRZONE GmbH darf Kurse verschieben, zusammenlegen, den Kursort ändern oder bei Unterbelegung annullieren.
  • Bei Instruktorenausfall kann ein anderer geeigneter Instruktor eingesetzt werden.
  • Abmeldung mindestens 14 Tage vor Kursbeginn: kostenlos.
  • Abmeldung 7 bis 13 Tage vor Kursbeginn: CHF 80.– Bearbeitungsgebühr.
  • Abmeldung 0 bis 6 Tage vor Kursbeginn oder Nichterscheinen: voller Kurspreis geschuldet.
  • Falls ein Teilnehmer wegen Abwesenheit, Verspätung, Unterbruch, ungenügender Teilnahme oder nicht erreichtem Kursziel einen Kursteil nachholen oder erneut besuchen muss, wird eine Pauschalgebühr von CHF 80.– verrechnet.
  • Kurse werden auf Deutsch, Hochdeutsch oder Schweizerdeutsch durchgeführt.
  • Bei ungenügenden Sprachkenntnissen kann die Teilnahme verweigert werden; der Kurspreis bleibt geschuldet.

Zahlungsverzug

  • Rechnungen sind innert der angegebenen Frist zu bezahlen.
  • Ohne besondere Frist gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.
  • Bei Mahnung kann eine Mahngebühr von CHF 20.– verrechnet werden.
  • Bei weiterem Verzug kann die FAHRZONE GmbH Inkasso- oder Betreibungsmassnahmen einleiten.
  • Im Verzugsfall sind 5 % Verzugszins pro Jahr sowie notwendige Mahn-, Inkasso-, Betreibungs- und Bearbeitungskosten geschuldet, soweit gesetzlich zulässig.
  • Für zusätzlichen Aufwand bei Betreibung kann eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.– verrechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.
  • Für administrative Handlungen nach Bezahlung, zum Beispiel Rückzug oder Bestätigung einer Betreibung, kann CHF 200.– verrechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.

Datenschutz

  • Personendaten werden für Ausbildung, Termine, Rechnungen, Prüfung, Versicherung, Administration und Kommunikation bearbeitet.
  • Daten werden nicht verkauft.
  • Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn sie notwendig oder gesetzlich erlaubt ist.
  • Mögliche Empfänger sind Strassenverkehrsamt, Versicherung, Zahlungsdienstleister, Buchhaltung, IT-Dienstleister, Inkasso, Rechtsberater oder Behörden.
  • Marketing kann jederzeit abgelehnt werden.

Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

  • Mit der Anmeldung, Buchung oder Teilnahme erklärt sich der Fahrschüler damit einverstanden, dass die FAHRZONE GmbH während der Ausbildung, bei Kursen, bei bestandener Prüfung oder im Zusammenhang mit Fahrschulaktivitäten Bild-, Ton- und Videoaufnahmen erstellen darf.
  • Diese Aufnahmen dürfen von der FAHRZONE GmbH für Website, Social Media, Werbung, Flyer, Broschüren, interne Dokumentation und Marketing verwendet, veröffentlicht und bearbeitet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  • Der Fahrschüler nimmt zur Kenntnis, dass veröffentlichte Inhalte im Internet durch Dritte gespeichert, geteilt oder weiterverwendet werden können und eine vollständige Löschung unter Umständen nicht möglich ist.
  • Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
  • Bei minderjährigen Fahrschülern ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich, soweit dies gesetzlich notwendig ist.

Haftung

  • Die FAHRZONE GmbH haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden, soweit gesetzlich zulässig.
  • Für Terminverluste, Folgeschäden oder persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
  • Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.

Änderungen und Ausfälle

  • Termine können bei Krankheit, Unfall, Fahrzeugdefekt, Wetter, Verkehr, Behördenmassnahmen oder anderen wichtigen Gründen verschoben werden.
  • Die FAHRZONE GmbH bietet nach Möglichkeit einen Ersatztermin an.
  • Die AGB können für zukünftige Buchungen angepasst werden.

Recht und Gerichtsstand

  • Es gilt schweizerisches Recht.
  • Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  • Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand der Sitz der FAHRZONE GmbH.
  • Zwingende Gerichtsstände für Konsumenten bleiben vorbehalten.

Schlussbestimmungen

  • Ungültige einzelne Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen AGB nicht.
  • Mit der Anmeldung, Buchung oder Teilnahme bestätigt der Fahrschüler, diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
  • Mit der Akzeptanz dieser AGB bestätigt der Fahrschüler ausdrücklich auch sein Einverständnis zu den in diesen AGB geregelten Bild-, Ton- und Videoaufnahmen.