FAHRZONE GMBH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Informationen der FAHRZONE GmbH.
Rechtliches
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Vertrag
- Der Vertrag entsteht durch Anmeldung oder Buchung, mündlich, telefonisch, per SMS, WhatsApp, E-Mail, online oder persönlich.
- Die FAHRZONE GmbH verpflichtet sich zu einer sorgfältigen, fachgerechten und zielorientierten Fahrausbildung nach Schweizer Recht.
- Die Prüfungsvorbereitung erfolgt nach fachlicher Einschätzung des Fahrlehrers und nach dem individuellen Ausbildungsstand des Fahrschülers.
- Das Vertragsverhältnis endet nach Abschluss der gebuchten Leistung oder nach bestandener praktischer Führerprüfung.
- Beide Parteien können die Zusammenarbeit beenden; bereits entstandene Kosten bleiben geschuldet.
Tarife und Preise
- Es gelten die aktuellen Preise gemäss Website, Preisliste oder individueller Vereinbarung.
- Preisänderungen gelten für zukünftige Buchungen und neue Termine.
- Aktionen und Rabatte gelten nur im angegebenen Zeitraum und pro Fahrschüler nur einmal.
- Behördliche Gebühren sind nicht inbegriffen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Zahlung
- Jede Fahrlektion ist vor Beginn zu bezahlen.
- Akzeptierte Zahlungsmittel: Barzahlung, TWINT oder Banküberweisung.
- Pakete müssen vor der ersten Fahrlektion vollständig bezahlt sein.
- Offene Rechnungen müssen vor der praktischen Prüfung vollständig bezahlt sein.
- Bei offenen Beträgen kann die FAHRZONE GmbH weitere Leistungen, Fahrzeugnutzung oder Prüfungsbegleitung verweigern oder verschieben.
Fahrlektion
- Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten.
- Treffpunkt ist grundsätzlich der vereinbarte Ort.
- Der Lernfahrausweis muss bei jeder Fahrlektion mitgeführt werden.
- Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Fahrlektion nicht durchgeführt und vollständig verrechnet.
- Der Fahrschüler muss pünktlich, vorbereitet und fahrfähig erscheinen.
Fahrzeuge
- Der Unterricht erfolgt grundsätzlich mit einem Fahrzeug der FAHRZONE GmbH.
- Handschaltung oder Automatik wird nach Möglichkeit berücksichtigt.
- Bei Wartung, Defekt, Unfall oder organisatorischen Gründen kann ein anderes geeignetes Fahrzeug eingesetzt werden.
- Ein Fahrzeugwechsel berechtigt nicht zu einer Preisreduktion.
Fahrfähigkeit und Verhalten
- Der Fahrschüler darf nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen.
- Der Fahrschüler darf nicht übermüdet, krank oder fahruntauglich sein.
- Der Fahrlehrer darf die Lektion verweigern oder abbrechen, wenn Sicherheitsbedenken bestehen.
- Bei Verschulden des Fahrschülers wird die Fahrlektion vollständig verrechnet.
- Anweisungen des Fahrlehrers sind jederzeit zu befolgen.
Absagen und Verschiebungen
- Absagen oder Terminverschiebungen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen.
- Rechtzeitige Absagen sind kostenlos.
- Verspätete Absagen werden vollständig verrechnet.
- Bei Krankheit kann auf die Verrechnung verzichtet werden, wenn ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird.
- Das ärztliche Zeugnis muss den betroffenen Termin bestätigen.
Nichterscheinen und Verspätung
- Bei Nichterscheinen wird die Fahrlektion vollständig verrechnet.
- Der Fahrlehrer wartet maximal 10 Minuten.
- Bei Verspätung verkürzt sich die Fahrlektion; der volle Preis bleibt geschuldet.
- Kann die Lektion wegen Verspätung nicht sinnvoll durchgeführt werden, wird sie vollständig verrechnet.
Versicherung
- Der Fahrschüler ist während Fahrlektionen und Prüfungen mit dem Fahrschulfahrzeug im Rahmen der bestehenden Versicherung der FAHRZONE GmbH versichert.
- Die Versicherungsdeckung richtet sich nach den gültigen Versicherungsbedingungen.
- Bei Einzelstunden kann eine Grundpauschale von CHF 120.– verrechnet werden.
- Bei Paketen ist diese Grundpauschale bereits enthalten, sofern nichts anderes angegeben ist.
- Kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz besteht bei Alkohol, Drogen, Medikamenten, Übermüdung, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Missachtung von Anweisungen.
- In solchen Fällen haftet der Fahrschüler für Schäden, Selbstbehalte, Regressforderungen, Bussen und weitere Kosten, soweit gesetzlich zulässig.
Bussen und Schäden
- Bussen, Gebühren und Schäden infolge Fehlverhalten des Fahrschülers trägt der Fahrschüler.
- Dies gilt insbesondere bei Verkehrsverstössen, Missachtung von Anweisungen oder grobfahrlässigem Verhalten.
Praktische Führerprüfung
- Die Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt grundsätzlich erst nach Empfehlung des Fahrlehrers.
- Vor der Prüfungsanmeldung kann eine interne Probeprüfung verlangt werden.
- Für die Prüfungsbegleitung wird die Prüfungspauschale der jeweiligen Kategorie gemäss aktueller Preisliste verrechnet.
- Die Prüfungspauschale deckt die notwendige Vorbereitung, die Fahrzeugbereitstellung, die Anfahrt und die Begleitung zur Prüfung ab.
- Die Pauschale gilt unabhängig von der Dauer des Prüfungsablaufs; ein zusätzlicher Zeit- oder Stundenzuschlag wird nicht verrechnet.
- Gebühren des Strassenverkehrsamts sind separat vom Fahrschüler zu bezahlen.
Prüfung ohne Zustimmung des Fahrlehrers
- Wer ohne Empfehlung des Fahrlehrers zur Prüfung geht, handelt auf eigenes Risiko.
- Der Fahrschüler organisiert in diesem Fall Fahrzeug, Begleitperson, Anmeldung und Kosten selbst.
- Die FAHRZONE GmbH ist nicht verpflichtet, Fahrzeug oder Begleitung zur Verfügung zu stellen.
- Verpasste Vorbereitungstermine nach Prüfungsanmeldung können zur Verweigerung oder Verschiebung der Prüfungsbegleitung führen.
Dritte praktische Führerprüfung
- Bei der dritten praktischen Führerprüfung wird ein Zuschlag von CHF 100.– verrechnet.
- Der Zuschlag deckt Mehraufwand für Gespräch, Ausbildungsbestätigung, Abklärungen und Terminvereinbarung mit dem Strassenverkehrsamt.
Kurse
- Kursanmeldungen sind verbindlich.
- Die FAHRZONE GmbH darf Kurse verschieben, zusammenlegen, den Kursort ändern oder bei Unterbelegung annullieren.
- Bei Instruktorenausfall kann ein anderer geeigneter Instruktor eingesetzt werden.
- Abmeldung mindestens 14 Tage vor Kursbeginn: kostenlos.
- Abmeldung 7 bis 13 Tage vor Kursbeginn: CHF 80.– Bearbeitungsgebühr.
- Abmeldung 0 bis 6 Tage vor Kursbeginn oder Nichterscheinen: voller Kurspreis geschuldet.
- Falls ein Teilnehmer wegen Abwesenheit, Verspätung, Unterbruch, ungenügender Teilnahme oder nicht erreichtem Kursziel einen Kursteil nachholen oder erneut besuchen muss, wird eine Pauschalgebühr von CHF 80.– verrechnet.
- Kurse werden auf Deutsch, Hochdeutsch oder Schweizerdeutsch durchgeführt.
- Bei ungenügenden Sprachkenntnissen kann die Teilnahme verweigert werden; der Kurspreis bleibt geschuldet.
Zahlungsverzug
- Rechnungen sind innert der angegebenen Frist zu bezahlen.
- Ohne besondere Frist gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.
- Bei Mahnung kann eine Mahngebühr von CHF 20.– verrechnet werden.
- Bei weiterem Verzug kann die FAHRZONE GmbH Inkasso- oder Betreibungsmassnahmen einleiten.
- Im Verzugsfall sind 5 % Verzugszins pro Jahr sowie notwendige Mahn-, Inkasso-, Betreibungs- und Bearbeitungskosten geschuldet, soweit gesetzlich zulässig.
- Für zusätzlichen Aufwand bei Betreibung kann eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.– verrechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.
- Für administrative Handlungen nach Bezahlung, zum Beispiel Rückzug oder Bestätigung einer Betreibung, kann CHF 200.– verrechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.
Datenschutz
- Personendaten werden für Ausbildung, Termine, Rechnungen, Prüfung, Versicherung, Administration und Kommunikation bearbeitet.
- Daten werden nicht verkauft.
- Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn sie notwendig oder gesetzlich erlaubt ist.
- Mögliche Empfänger sind Strassenverkehrsamt, Versicherung, Zahlungsdienstleister, Buchhaltung, IT-Dienstleister, Inkasso, Rechtsberater oder Behörden.
- Marketing kann jederzeit abgelehnt werden.
Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
- Mit der Anmeldung, Buchung oder Teilnahme erklärt sich der Fahrschüler damit einverstanden, dass die FAHRZONE GmbH während der Ausbildung, bei Kursen, bei bestandener Prüfung oder im Zusammenhang mit Fahrschulaktivitäten Bild-, Ton- und Videoaufnahmen erstellen darf.
- Diese Aufnahmen dürfen von der FAHRZONE GmbH für Website, Social Media, Werbung, Flyer, Broschüren, interne Dokumentation und Marketing verwendet, veröffentlicht und bearbeitet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Der Fahrschüler nimmt zur Kenntnis, dass veröffentlichte Inhalte im Internet durch Dritte gespeichert, geteilt oder weiterverwendet werden können und eine vollständige Löschung unter Umständen nicht möglich ist.
- Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
- Bei minderjährigen Fahrschülern ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich, soweit dies gesetzlich notwendig ist.
Haftung
- Die FAHRZONE GmbH haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden, soweit gesetzlich zulässig.
- Für Terminverluste, Folgeschäden oder persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
- Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.
Änderungen und Ausfälle
- Termine können bei Krankheit, Unfall, Fahrzeugdefekt, Wetter, Verkehr, Behördenmassnahmen oder anderen wichtigen Gründen verschoben werden.
- Die FAHRZONE GmbH bietet nach Möglichkeit einen Ersatztermin an.
- Die AGB können für zukünftige Buchungen angepasst werden.
Recht und Gerichtsstand
- Es gilt schweizerisches Recht.
- Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand der Sitz der FAHRZONE GmbH.
- Zwingende Gerichtsstände für Konsumenten bleiben vorbehalten.
Schlussbestimmungen
- Ungültige einzelne Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen AGB nicht.
- Mit der Anmeldung, Buchung oder Teilnahme bestätigt der Fahrschüler, diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
- Mit der Akzeptanz dieser AGB bestätigt der Fahrschüler ausdrücklich auch sein Einverständnis zu den in diesen AGB geregelten Bild-, Ton- und Videoaufnahmen.